Gesetzliche Vorschriften
Im Folgenden wird eine Übersicht über gesetzliche Vorschriften (Deutschland) gegeben, die generell von jedem Ausgabeterminal erfüllt sein müssen, und die Sie bei der Standortwahl und Einrichtung berücksichtigen müssen:
Das Aufstellen von Ausgabeterminals im Freien ist generell unzulässig, unabhängig von der Bauweise des Terminals. Dies ergibt sich aus der Passverwaltungsvorschrift § 6 Absatz 3 (siehe 6.3.2.4 und 6.3.3.4), insbesondere aber auch aus den einzelnen landesrechtlichen Vorschriften. Stellen Sie die Dokumentenausgabebox® an einem geschützten Ort im Gebäudeinneren auf, und informieren Sie sich über Videoüberwachung, Datenschutz und ob ein Alarmsensor verpflichtend ist.
Werden Personalausweise oder Aufenthaltstitel über die Dokumentenausgabebox® eingezogen, so müssen diese zur Überprüfung ausgelesen werden. Geschieht der Auslesevorgang mit der auf der Karte aufgedruckten CAN-Nummer, so muss vor dem Auslesen per Lichtbildabgleich unter Anwesenden sichergestellt werden, dass die Person, die den Ausweis vorlegt, der Ausweisinhaber ist. Der Lichtbildabgleich ist gesetzlich im Personalausweisgesetz im §18a (2) vorgeschrieben, wird von der Aufenthaltsverordnung für Aufenthaltstitel entsprechend mitübernommen, und darf nicht übersprungen werden. Der Abgleich per Videolink ist gemäß technischer Richtlinie unzulässig, das Lichtbild muss unter Anwesenden live geprüft werden. Verwenden Sie die CAN, so richten Sie einen Helpdesk in der Nähe der Ausgabebox ein und führen Sie den Lichtbildabgleich durch.
Die Dokumentenausgabebox® muss entsprechend baulich gesichert sein. Hierzu muss diese in der Wand und im Boden, im Ausnahmefall wenigstens in Wand oder Boden, verankert sein. In Dänemark stammen diese Aussagen direkt von der dänischen Polizei, aber auch in Deutschland wird diese oder eine ähnliche Art der Sicherung indirekt durch die Passverwaltungsvorschrift verlangt. Berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung, wir sichern die Dokumentenausgabebox® dann für Sie direkt am Installationstag.
Wir empfehlen, die Dokumentenausgabebox® an einem sicheren und geeignetem Standort mit genügend Publikumsverkehr aufzustellen, damit auch ein entsprechend hohes Dokumentenvolumen abgeholt wird. Die Dokumentenausgabebox® erspart den zweiten Termin in der Behörde zur Abholung, wenn diese von Antragstellern gerne als Abholoption gewählt wird, und wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ausgabebox auch gerne befüllen und sie bequem erreichen können. Stellt sich trotz Planung heraus, dass ein Standort nicht geeignet ist, so kontaktieren Sie uns. Wir bieten Umzüge an, und können gemeinsam mit Ihnen eine installierte Dokumentenausgabebox® an einen neuen Standort bringen.
Flexibilität und Sicherheit
mit Add-Ons erweitern
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Intelligente Verwaltung des Benutzerzugangs zum Gebäude mit dem hinzuwählbaren UniLock-Zutrittskontrollsystem. Zutritt für Bürger:innen über denselben Abholcode aus der SMS, der auch für die Dokumentenausgabebox® verwendet wird.
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Der hinzuwählbare Alarmsensor für Ihre elektrische Einbruchmeldeanlage wird direkt unter der Dokumentenausgabebox® angebracht und unterscheidet intelligent zwischen Alltagsgeschehen und Einbruchsversuch. Das erhöht die Sicherheit und ist in manchen Bundesländern fest vorgeschrieben.
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Das Fach der Dokumentenausgabebox® wird entsprechend der Größe des Bürgers ausgewählt, um sicherzustellen, dass er es erreichen kann. Durch Vermerk im Fachverfahren kann eines der unteren Fächer bevorzugt werden. Der Bildschirm ist bequem erreichbar und es besteht kein Zeitdruck bei der Abholung.
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